AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kovision AG
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Kovision AG, nachfolgend „Kovision“ genannt, offeriert als Distributor ihren Fachhändlern und Wiederverkäufern, nachfolgend «Kunden» genannt, im Informatik-, Unterhaltungselektronik- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Auf besonderen Wunsch eines Fachhändlers, Wiederverkäufers oder Herstellers stehen diese Produkte und Dienstleistungen auch Endkunden zur Verfügung.
1.2. Für den Geschäftsverkehr mit Kovision gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Kovision verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
2.1. Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Kovision aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Kovision abzuschliessen.
3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
3.1. Bestellungen können telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgen.
3.2. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Kovision elektronisch erfasst. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
3.3. Die von Kovision angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
Sollte sich eine Lieferung über einen von Kovision ausdrücklich schriftlich zugesicherten
Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich
anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Kovision in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Kovision haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Kovision zurückzuführen ist.
3.4. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Pandemien, usw. berechtigen Kovision zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.5. Kovision wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
4. Angebote und Preise
4.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
4.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Kovision verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, exklusive SWICO und ab Lager Kovision. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/ Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden in jedem Fall separat ausgewiesen.
Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
4.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Erfassung der Bestellung durch Kovision berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Kovision, nachdem der Kunde bei Kovision Produkte bestellt hat, berechtigt dies Kovision, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen. Im umgekehrten Fall wird Kovision tiefere Bezugspreise an die Kunden entsprechend weitergeben. In beiden Fällen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Im Übrigen kann Kovision jederzeit Änderungen der Preise auch ohne Vorankündigung vornehmen.
5. Abnahme und Prüfung (DOA)
5.1. Kovision leistet während 10 Tagen nach Ablieferung oder Abholung der Ware Gewähr für Mängel, die ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Jede weitergehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden, einschliesslich entgangenen Gewinns oder die Folgen von Datenverlusten, die durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, sowie für anwendungstechnische Beratung wird abgelehnt.
5.2. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
5.3. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
5.4. Mängel nach Ziff. 5.2 und 5.3 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.5 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
5.5. Im Gewährleistungsfall ist Kovision nach ihrer Wahl berechtigt:
- gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
- den Kaufpreis zurückzuerstatten
- oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
5.6. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1. Mit der Anlieferung bzw. Abholung der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Neukunden erhalten die ersten drei Bestellungen gegen Vorauszahlung.
7.2. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Kovision 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Kovision kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso- Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Kovision ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.4. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Kovision angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Kovision berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Kovision auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.5. Alle Forderungen von Kovision, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Kovision nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Kovision an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Kovision zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.6. Auf Verlangen von Kovision tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Kovision gelieferten Produkte zahlungshalber an Kovision ab (Art. 164ff. OR).
7.7. Checks werden von Kovision nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden. Checks gelten erst bei Einlösung als Zahlung.
7.8. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Kovision behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von Kovision gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von Kovision, bis Kovision den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Kovision ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Kovision umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Kovision gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9. Rücksendung von Produkten
9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Kovision und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung.
9.2. Kovision behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Kovision veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Kovision behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
10. Kredit-Limite / Informationspflicht
10.1. Kovision legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden geplanten Jahresumsatz, die Kredit-Limite fest. Kovision kann jederzeit vom Kunden im Umfang der Kredit-Limite Sicherheiten verlangen.
10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Kovision vor, jederzeit die Kredit-Limite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Kovision bekannt zu geben.
11. Garantie
11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Kovision keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2. Die Gewährleistung von Kovision für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Kovision und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Kovision besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Kovision schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
- a) unzulängliche Wartung;
- b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
- c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
- d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
- e) natürliche Abnutzung;
- f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
- g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
- h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Kovision noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Kovision bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen. Es gilt die Werksgarantie der jeweiligen Hersteller / Lieferanten.
12. Haftung
12.1. Kovision haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Kovision oder den von Kovision beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/ Dienstleistung beschränkt.
12.2. Jede weitergehende Haftung von Kovision, deren Hilfspersonen und der von Kovision beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3. Kovision verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Kovision schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Kovision wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Kovision gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
Die von Kovision vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde, zurzeit das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software
15.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von Kovision gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Kovision-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Kovision zu verwenden.
17. Hersteller - Reporting, Datenschutz
17.1. Der Kunde anerkennt, dass Kovision im Rahmen des periodischen sog. Hersteller - Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
17.2. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass Kovision kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Kovision beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
18. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Kovision übertragen werden.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UNÜbereinkommen über den internationalen Warenkauf.
19.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für Kovision sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Glarus. Kovision ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Kovision behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern.
20.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.